Anmeldung geschieht am besten über eine Empfangsbevollmächtigung.
Zitat aus § 75 Abs. 2 FZV:
Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Im Fall des § 6 Absatz 2 Satz 2 ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges zuständig.
Beispiel Berlin:
/wohnideen/auto/empfangsbevollmaechtigung.pdf
Zusätzlich zum normalen Anmeldeprozess des Autos sollte eine Empfangsbevollmächtigung beantragt werden. Manche Behörden verlangen, dass die empfangsbevollmächtigte Person und die obdachlose Person persönlich zum Anmeldetermin gemeinsam erscheinen. Manche Behörden haben online kein Formular, das man vorher ausfüllen kann, sondern man muss das Empfangsbevollmächtigungsformular vor Ort ausfüllen. In der Regel haben die normalen Angestellten am Schalter der Zulassungsstelle keine Ahnung oder keine Befugnis ein Auto mit Empfangsbevollmächtigung zu bearbeiten, deshalb sollte man nach dem Chef der Zulassungsstelle fragen, wenn die Angestellten rum zicken. Zulassungsdiensten die Aufgabe mit Empfangsbevollmächtigung zu übergeben funktioniert nicht, denn die haben selber keine Ahnung und keine Befugnis.